Weisheitszähne
Wir nehmen uns Zeit und beraten Sie individuell zu Ihren Wünschen. Gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin erarbeiten wir ein für Sie geeignetes Behanldungskonzept.
In einigen Fällen kann die Entfernung von Weisheitszähnen auch in Narkose gewünscht oder notwendig sein. Die Durchführung erfolgt meist als IGEL-Leistung oder bei entsprechender medizinischer Indikation als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Behandlungen in Narkose haben wir unterschiedliche Termine in unseren Praxisräumen. Diese werden über Ihren Behandler im Rahmen der Operationsplanung in Absprache mit Ihnen vergeben.
Ganz klar Nein. Auch wenn es viele Gründe gibt, warum es sinnvoll sein kann, einen Weisheitszahn zu entfernen, so gibt es auch viele Patienten, die ihre Weisheitszähne problemlos behalten können.
Beim Eingriff erhalten Sie zunächst eine örtliche Betäubung, sodass Sie keinerlei Schmerzen spüren. Sobald diese wirkt, wird der Weisheitszahn entfernt. Je nach Lage des Zahnes und Komplexität der Situation erfolgt dies auf unterschiedliche Arten und Weisen, jedoch so schonend wie möglich. Abhängig von verschiedenen Faktoren folgt dann das Verschließen der Wunde mit einigen Nähten.
Die Entfernung von Weisheitszähnen wird regelhaft von den privaten und gesetzliche Krankenkassen übernommen.
Bis auf wenige Ausnahmen sollte vor Weisheitszahnentfernungen eine zweidimensionale Röntgenaufnahme angefertigt werden. In einigen Fällen liefert diese nicht genug Informationen, sodass zusätzlich noch eine dreidimensionale Aufnahme (Digitale Volumentomographie oder Computertomographie) angefertigt werden muss.
In vielen Fällen hilft bei Problemen mit Weisheitszähnen nur die Entfernung. In wenigen Ausnahmefällen kann auch eine Teilentfernung, die sog. Koronektomie sinnvoll sein. Wir beraten Sie hierzu.