Den Eingriff auf Wunsch verschlafen

Behandlungs­möglichkeiten in Narkose

Nahezu alle Eingriffe können ins unserer Praxis auf Wunsch in Narkose durchgeführt werden. Besonders häufig wird dies bei der Entfernung der Weisheitszähne oder bei Zahnimplantaten und Knochenaufbauten gewünscht. Die Durchführung von ambulanten Narkosen erfolgt meist als IGEL-Leistung oder bei entsprechender medizinischer Indikation als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Behandlungen in Narkose haben wir besondere Terminmöglichkeiten in unseren Praxisräumen. Diese werden über Ihren Behandler im Rahmen der Operationsplanung in Absprache mit Ihnen vergeben.

Bitte beachten Sie: Unser Sicherheitsanspruch an ambulante Narkosen ist besonders hoch. Wir können Ihnen diese Verfahren als rein ambulant tätige Praxis nur bei gutem Gesundheitszustand anbieten. Generell sind Patienten für eine ambulante Narkose in unserer Praxis nur zwischen 8-65 Lebensjahren und zwischen 25-120 kg Körpergewicht geeignet. Zur genauen und abschließenden Beurteilung ist vor dem Operationstermin ein Vorgespräch mit den betreuenden Fachärzten für Anästhesiologie und Schmerztherapie notwendig. Für Behandlungen in Narkose werden Sie mitbetreut von:

Bernd Heinrichs, Facharzt für Anästhesiologie und Schmerztherapie

Dr. Peter Post, Facharzt für Anästhesiologie und Schmerztherapie

Zur Praxis

Welche Narkoseformen gibt es für ambulante Operationen und Zahnbehandlungen? icon

Prinzipiell unterscheiden wir zwischen der Lokalanästhesie (örtliche Betäubung), der Sedierung (sogenannter Dämmerschlaf) und der Vollnarkose. Bei der Lokalanästhesie verspüren Sie während des Eingriffes keinerlei Schmerzen, und sind vollständig wach. Sedierungsverfahren existieren in verschiedenen Ausführungen und Tiefen. Je nach Verfahren tritt entweder einer starke Müdigkeit und Angstlösung ein oder der Patient „verschläft“ den Eingriff vollständig. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleiben Schutzreflexe jedoch erhalten. Bei der Vollnarkose ist die Betäubung bewusst so tief, dass der Patient vollständig schläft und von dem Eingriff nichts mitbekommt und nicht ansprechbar ist. In der Regel bieten wir in unserer Praxis die Lokalanästhesie sowie in Zusammenarbeit mit Fachärzten für Anästhesie die Vollnarkose an.

Wann zahlt die Krankenkasse eine Vollnarkose beim Zahnarzt? icon

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Vollnarkosen nur in wenigen Ausnahmefällen. Hierzu ist ein schriftliches Attest eines z.B. eines Facharztes für Psychiatrie notwendig, welches eine ausgeprägte Angststörung bescheinigt. In den meisten Fällen ist die Vollnarkose eine vom Patienten selbst zu tragende Leistung.

Welche Behandlungen werden in Narkose durchgeführt? Kann auch allgemeinzahnärztlich behandelt werden? icon

Als reine Überweiserpraxis, die sich ausschließlich der Chirurgie widmet, führen wir keinerlei nicht-chirurgische Eingriffe und Behandlungen durch. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch in Narkose keine klassisch allgemeinzahnärztliche Behandlungen (Kronen, Füllungen, Zahnreinigungen) durchgeführt werden.

Welches Verfahren ist das richtige für mich? icon

Abhängig von Ihren Wünschen und dem geplanten Eingriff können verschiedene Verfahren die richtigen für sie sein Punkt wir beraten sich hierüber in einem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch.

Sind in der Praxis Behandlungen in Narkose für alle Patientengruppen möglich? icon

Fast alle Patienten können in unserer Praxis in Narkose behandelt werden. Ausnahmen bestehen vor allem für besonders junge oder besonders alte Patienten, sowie für solche mit erheblichen Vorerkrankungen. Vor jeder Narkose erfolgt eine Vorstellung bei unseren fachärztlichen Kollegen für Anästhesiologie, die Sie über die für Sie persönlich geeigneten Narkoseformen aufklären werden.