Den Eingriff auf Wunsch verschlafen
Behandlungsmöglichkeiten in Narkose
Nahezu alle Eingriffe können in unserer Praxis auf Wunsch in Narkose durchgeführt werden. Besonders häufig wird dies bei der Entfernung der Weisheitszähne oder bei Zahnimplantaten und Knochenaufbauten gewünscht. Die Durchführung von ambulanten Narkosen erfolgt meist als sogenannte IGEL-Leistung. Bei entsprechender medizinischer Indikation kann eine Narkose auch als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden. Diese Ausnahmen treffen allerdings nur auf wenige Patientengruppen zu. Bitte beachten Sie, dass wir auch in Narkose ausschließlich chirurgische Eingriffe und keine konservierenden oder prothetischen Behandlungen (also keine Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Kronen, Brücken etc.) durchführen. Für Behandlungen in Narkose haben wir besondere Terminmöglichkeiten in unseren Praxisräumen. Diese werden über Ihren Behandler im Rahmen der Operationsplanung in Absprache mit Ihnen vergeben.
Unser Sicherheitsanspruch an ambulante Narkosen ist besonders hoch. Wir können Ihnen diese Verfahren als rein ambulant tätige Praxis nur bei gutem Gesundheitszustand anbieten. Generell sind nur gesunde Patienten zwischen 8 und 65 Lebensjahren und zwischen 25 und 120 kg Körpergewicht für eine ambulante Narkose in unserer Praxis geeignet.
Vor jedem Eingriff in Narkose muss zur genauen und abschließenden Beurteilung vor dem Operationstermin ein Vorgespräch mit den betreuenden Fachärzten für Anästhesiologie und Schmerztherapie durchgeführt werden. Hierzu ist, nach einem Vorgespräch bei uns und vorheriger Terminabsprache ein persönliches Erscheinen in der kooperierenden anästhesiologischen Praxis notwendig. Bitte bringen Sie dort alle relevanten Vorbefunde mit. Für Behandlungen in Narkose werden Sie mitbetreut von:
Dr. Peter Post, Facharzt für Anästhesiologie,
Zusatzbezeichnungen: spezielle Schmerztherapie; Palliativmedizin, Notfallmedizin
Dr. Carolin Schaar, Fachärztin für Anästhesiologie
Zusatzbezeichnungen: spezielle Schmerztherapie, Intensivmedizin, Notfallmedizin
Prinzipiell unterscheiden wir zwischen der Lokalanästhesie (örtliche Betäubung), der Sedierung (sogenannter Dämmerschlaf) und der Vollnarkose. Bei der Lokalanästhesie verspüren Sie während des Eingriffes keinerlei Schmerzen, und sind vollständig wach. Sedierungsverfahren existieren in verschiedenen Ausführungen und Tiefen. Je nach Verfahren tritt entweder eine starke Müdigkeit und Angstlösung ein oder der Patient „verschläft“ den Eingriff vollständig. Im Gegensatz zur Vollnarkose bleiben Schutzreflexe jedoch erhalten. Bei der Vollnarkose ist die Betäubung bewusst so tief, dass der Patient vollständig schläft und von dem Eingriff nichts mitbekommt und nicht ansprechbar ist. In der Regel bieten wir in unserer Praxis die Lokalanästhesie sowie in Zusammenarbeit mit Fachärzten für Anästhesie die Vollnarkose an.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Vollnarkosen nur in wenigen Ausnahmefällen. Hierzu ist ein schriftliches Attest eines z.B. eines Facharztes für Psychiatrie notwendig, welches eine ausgeprägte Angststörung bescheinigt. In den meisten Fällen ist die Vollnarkose eine vom Patienten selbst zu tragende Leistung.
Als reine Überweiserpraxis, die sich ausschließlich der Chirurgie widmet, führen wir keinerlei nicht-chirurgische Eingriffe und Behandlungen durch. Bitte haben Sie Verständnis, dass auch in Narkose keine klassisch allgemeinzahnärztliche Behandlungen (Kronen, Füllungen, Zahnreinigungen) durchgeführt werden.
Abhängig von Ihren Wünschen und dem geplanten Eingriff können verschiedene Verfahren die richtigen für Sie sein. Wir beraten Sie hierüber in einem ausführlichen, persönlichen Beratungsgespräch.
Fast alle Patienten können in unserer Praxis in Narkose behandelt werden. Ausnahmen bestehen vor allem für besonders junge oder besonders alte Patienten, sowie für solche mit erheblichen Vorerkrankungen. Vor jeder Narkose erfolgt eine Vorstellung bei unseren fachärztlichen Kollegen für Anästhesiologie, die Sie über die für Sie persönlich geeigneten Narkoseformen aufklären werden.