Behandlung angeborener Fehlbildungen
Unter angeborenen Fehlbildungen unterscheiden wir in der Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie zum einen die seltenen syndromalen Erkrankungen, die oftmals mit komplexen Fehlbildungen der Gesichtsweichteile und des Gesichtsschädels einhergehen und in einzelnen Fällen mit weiteren körperlichen Beeinträchtigungen verbunden sind.
Zum anderen unterscheiden wir die Fehlbildungsform der Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, die in unterschiedlichen Ausprägungsformen auftreten können. Man kann hier Mikroformen mit geringfügigen Fehlbildungen von der Maximalform einer ein-, oder doppelseitigen Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte unterscheiden. Entscheidend ist die Zeit- und Fachgerechte operative Korrektur, die an das Alter angepasst sein sollte.
Neben der operativen Primärversorgung, sind oftmals spätere ästhetische oder funktionelle Korrekturen erforderlich (Narbenkorrekturen, Korrektur einer evtl. Spaltnasendeformität). Sollten Sie betroffener Patient sein, oder ein Kind mit einer Spaltbildung erwarten, so können Sie sich jederzeit zu einem Beratungsgespräch vorstellen.