Übersicht über ein weites Fachgebiet
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Als Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen (MKG-Chirurgen) sind wir speziell ausgebildete Fachärzte. Die Voraussetzungen für den Facharzt sind die ärztliche- und zahnärztliche Approbation. Im Anschluss an die Facharztausbildung schließt sich eine optionale, zusätzliche Ausbildung über 3 Jahre an, die zu plastischen und ästhetischen Operationen qualifiziert. Darüber hinaus verfügen alle Behandler über den von der Fachgesellschaft DGMKG (Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie) verliehenen Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie. Weiterhin bilden wir uns regelmäßig, insbesondere auf dem Gebiet der Implantologie fort. Wir fühlen uns in unseren Behandlungen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtet.
Die Implantologie stellt einen besonderen Schwerpunkt unseres Behandlungsspektrums dar. Durch über 1000 gesetzte Implantate pro Jahr bieten wir Ihnen eine besondere Expertise auf diesem Gebiet. Zur Implantologie gehört auch der Kieferaufbau. Hierzu bilden wir alle operativen Verfahren an, welche notwendig sein können, um eine implantatprothetische Versorgung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie gerne auch auf die Internetseite der ECDI (European Centers for dental Implantology), der wir angehören. Als Mitglied der ECDI unterliegen wir besonders hohen Qualitätsstandards.
Das Arbeitsspektrum eines MKG-Chirurgen umfasst neben diversen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen, insbesondere die Entfernung von Weisheitszähnen und Wurzelspitzenresektionen. Darüber hinaus sind die Behandlung von Zahn-, Kiefer- und Gesichtsschädelfrakturen und Verletzungen, die orthopädische Chirurgie des Gesichtsschädels, die Korrektur angeborener Fehlbildungen, die Behandlung gutartiger und bösartiger Tumore der Haut und der Tumore der Mundhöhle und die plastisch-rekonstruktive, sowie kosmetisch-ästhetische Gesichtschirurgie Teil des Behandlungsspektrums.
Ein weiterer Schwerpunkt sind nicht-operative Behandlungsmethoden. Hierzu zählt vorrangig die Behandlung von Erkrankungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. mit Aufbissschienen, Botulinumtoxin und Physiotherapie).
In allen Fällen erfolgt in unserer Praxis eine enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten, die unsere Praxis in ausgewählten Fällen oder bei Problemen empfehlen, bzw. Sie als Patienten zu uns überweisen. Unsere Praxis ist eine reine Überweiserpraxis - allgemeinzahnärztliche oder allgemeinärztliche Behandlungen führen wir nicht durch.
In den meisten Fällen werden Sie von einem anderen Arzt oder Zahnarzt zu uns geschickt. MKG-Chirurgen arbeiten in den meisten Fällen mit Zahnärzten, Kieferorthopäden, Dermatologen oder Hausärzten zusammen. Sobald die Behandlung beim MKG-Chirurgen beendet ist, übernimmt wieder der Arzt die Betreuung, der Sie zum MKG-Chirurgen geschickt hat.
Zwar besitzen alle Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie die zahnärztliche Approbation, jedoch haben wir uns entschlossen, unsere gesamte Aufmerksamkeit und Expertise der Chirurgie zu widmen. Daher werden allgemeinzahnärztliche Behandlungen in der Praxis nicht angeboten. Diese führt der Sie zu uns überweisende Kollege für Sie durch.
MKG-Chirurgen sind ärztlich und zahnärztlich lange und intensiv ausgebildet. Zusätzlich zu den knapp 10 Jahren für die beiden Studiengänge der Medizin und Zahnmedizin folgt eine mindestens fünfjährige Facharztausbildung. MKG-Chirurgen sind so in der Lage, ein breites Spektrum an chirurgischen Eingriffen im Kopf- und Halsbereich kompetent und routiniert durchzuführen.
Oralchirurgen durchlaufen nach dem fünfjährigen Zahnmedizinstudium eine dreijährige intensive Weiterbildung, welche zu Beispiel bei einem MKG-Chirurgen stattfinden kann. Sie sind dafür ausgebildet, chirurgische Behandlungen mit direktem Bezug zu den Strukturen des Mund- und Kieferbereichs durchführen.
Eine Überweisung ist immer sehr wünschenswert und in vielen Fällen auch die Voraussetzung für eine Behandlung bei uns. Denn in den meisten Fällen werden Sie von Kollegen aus anderen Praxen nur zur Durchführung eines bestimmten Eingriffs zu uns geschickt. Mit einer Überweisung oder einem schriftlichen Behandlungsauftrag wissen wir schnell und sicher, welche chirurgische Behandlung bei Ihnen durchgeführt werden soll. Wenn vorhanden, bringen Sie auch bitte aktuelle Röntgenaufnahmen und eine Liste Ihrer Medikamente mit.
Zum überwiegenden Teil können die Eingriffe in unserer Praxis in örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Bei größeren Eingriffen kann aber auch eine Vollnarkose notwendig sein. Wir beraten Sie hierzu immer individuell.