Übersicht über ein weites Fachgebiet

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Als Mund-, Kiefer- und Gesichts­chirurgen (MKG-Chirurgen) sind wir speziell ausgebildete Fachärzte. Die Voraus­setzungen für den Facharzt sind die ärztliche- und zahnärztliche Approbation. Im Anschluss an die Facharzt­ausbildung schließt sich eine optionale, zusätzliche Ausbildung über 3 Jahre an, die zu plastischen und ästhetischen Operationen qualifiziert. Darüber hinaus verfügen alle Behandler über den von der Fach­gesellschaft DGMKG (Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie) verliehenen Tätigkeits­schwerpunkt Implantologie. Weiterhin bilden wir uns regelmäßig, insbesondere auf dem Gebiet der Implantologie fort. Wir fühlen uns in unseren Behandlungen aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtet.

Die Implantologie stellt einen besonderen Schwer­punkt unseres Behandlungs­spektrums dar. Durch über 1000 gesetzte Implantate pro Jahr bieten wir Ihnen eine besondere Expertise auf diesem Gebiet. Zur Implantologie gehört auch der Kieferaufbau. Hierzu bilden wir alle operativen Verfahren an, welche notwendig sein können, um eine implantat­prothetische Versorgung zu ermöglichen. In diesem Zusammen­hang verweisen wir Sie gerne auch auf die Internetseite der ECDI (European Centers for dental Implantology), der wir angehören. Als Mitglied der ECDI unterliegen wir besonders hohen Qualitätsstandards.

Das Arbeitsspektrum eines MKG-Chirurgen umfasst neben diversen zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen, insbesondere die Entfernung von Weisheitszähnen und Wurzelspitzenresektionen. Darüber hinaus sind die Behandlung von Zahn-, Kiefer- und Gesichts­schäde­lfrakturen und Verletzungen, die orthopädische Chirurgie des Gesichts­schädels, die Korrektur angeborener Fehl­bildungen, die Behandlung gutartiger und bösartiger Tumore der Haut und der Tumore der Mundhöhle und die plastisch-rekonstruktive, sowie kosmetisch-ästhetische Gesichtschirurgie Teil des Behandlungsspektrums.

Ein weiterer Schwerpunkt sind nicht-operative Behandlungsmethoden. Hierzu zählt vorrangig die Behandlung von Erkrankungen der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur (z.B. mit Aufbiss­schienen, Botulinumtoxin und Physiotherapie).

In allen Fällen erfolgt in unserer Praxis eine enge Zusammen­arbeit mit nieder­gelassenen Ärzten und Zahnärzten, die unsere Praxis in ausgewählten Fällen oder bei Problemen empfehlen, bzw. Sie als Patienten zu uns überweisen. Unsere Praxis ist eine reine Überweiserpraxis - allgemeinzahnärztliche oder allgemein­ärztliche Behandlungen führen wir nicht durch.

Wann sollte man zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg gehen? icon

In den meisten Fällen werden Sie von einem anderen Arzt oder Zahnarzt zu uns geschickt. MKG-Chirurgen arbeiten in den meisten Fällen mit Zahnärzten, Kieferorthopäden, Dermatologen oder Hausärzten zusammen. Sobald die Behandlung beim MKG-Chirurgen beendet ist, übernimmt wieder der Arzt die Betreuung, der Sie zum MKG-Chirurgen geschickt hat.

Führen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen auch allgemeinzahnärztliche Behandlungen durch? icon

Zwar besitzen alle Fachärzte für Mund-, Kiefer- und Gesichts­chirurgie die zahnärztliche Approbation, jedoch haben wir uns entschlossen, unsere gesamte Aufmerksamkeit und Expertise der Chirurgie zu widmen. Daher werden allgemeinzahnärztliche Behandlungen in der Praxis nicht angeboten. Diese führt der Sie zu uns überweisende Kollege für Sie durch.

Was ist der Unterschied zwischen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg und Oralchirurg? icon

MKG-Chirurgen sind ärztlich und zahnärztlich lange und intensiv ausgebildet. Zusätzlich zu den knapp 10 Jahren für die beiden Studiengänge der Medizin und Zahnmedizin folgt eine mindestens fünfjährige Facharztausbildung. MKG-Chirurgen sind so in der Lage, ein breites Spektrum an chirurgischen Eingriffen im Kopf- und Halsbereich kompetent und routiniert durchzuführen.
Oralchirurgen durchlaufen nach dem fünfjährigen Zahnmedizinstudium eine dreijährige intensive Weiterbildung, welche zu Beispiel bei einem MKG-Chirurgen stattfinden kann. Sie sind dafür ausgebildet, chirurgische Behandlungen mit direktem Bezug zu den Strukturen des Mund- und Kieferbereichs durchführen.

Kann man ohne Überweisung zum Kieferchirurgen gehen? icon

Eine Überweisung ist immer sehr wünschenswert und in vielen Fällen auch die Voraussetzung für eine Behandlung bei uns. Denn in den meisten Fällen werden Sie von Kollegen aus anderen Praxen nur zur Durchführung eines bestimmten Eingriffs zu uns geschickt. Mit einer Überweisung oder einem schriftlichen Behandlungsauftrag wissen wir schnell und sicher, welche chirurgische Behandlung bei Ihnen durchgeführt werden soll. Wenn vorhanden, bringen Sie auch bitte aktuelle Röntgenaufnahmen und eine Liste Ihrer Medikamente mit.

Welche Betäubung braucht man bei einer Kiefer OP? icon

Zum überwiegenden Teil können die Eingriffe in unserer Praxis in örtlicher Betäubung vorgenommen werden. Bei größeren Eingriffen kann aber auch eine Vollnarkose notwendig sein. Wir beraten Sie hierzu immer individuell.