Auch nach der Behandlung absolut transparent
Behandlungskosten
In unserer Praxis legen wir großen Wert auf Transparenz – auch wenn es um das Thema Kosten geht. Die meisten chirurgischen Leistungen, wie Zahnentfernungen, Weisheitszahnentfernungen, Wurzelspitzenresektionen oder hautchirurgische Eingriffe, werden in der Regel vollständig von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Sollte die gesetzliche Krankenversicherung eine Leistung nicht übernehmen, informieren wir Sie selbstverständlich vorab – klar und verständlich, damit Sie keine Überraschungen erleben.
Implantatbehandlungen
Zahnimplantate zählen in der Regel nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Kosten einer Implantatversorgung setzen sich grundsätzlich aus zwei Bestandteilen zusammen:
- dem chirurgischen Teil, also der eigentlichen Implantation. Diese findet bei uns statt.
- der prothetischen Versorgung, also dem Zahnersatz, der später vom behandelnden Zahnarzt auf die Implantate aufgesetzt wird.
Für gesetzlich Versicherte entstehen hierbei in der Regel Eigenkosten, über die wir Sie im Rahmen eines Heil- und Kostenplans (HKP) vorab aufklären. Für Privat- und Beihilfepatienten, sowie Patienten mit Zusatzversicherungen kann es sinnvoll sein, diese Pläne vorab bei der Versicherung einzureichen.
Ratenzahlung & Finanzierung
Für alle Leistungen, die nicht oder nicht vollständig von Ihrer Krankenversicherung übernommen werden, bieten wir Ihnen über unseren Partner Health AG, eine spezialisierte ärztliche Abrechnungsgesellschaft, eine bequeme Ratenzahlung an. Die Finanzierung ist flexibel und häufig zinsfrei möglich. Sprechen Sie uns gerne darauf an – wir beraten Sie diskret und lösungsorientiert.
Unsere Grundsätze bei Kostenfragen
- Klare Kostenübersicht: Sollte eine Behandlung nicht vollständig von Ihrer Versicherung übernommen werden, erläutern wir Ihnen mögliche Eigenkosten im persönlichen Gespräch – transparent, verständlich und ohne Fachjargon.
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Flexible Finanzierung: Für Eigenleistungen bieten wir Ihnen gemeinsam mit unserem externen Abrechnungspartner die Möglichkeit einer unkomplizierten Ratenzahlung – diskret, flexibel und auf Wunsch zinsfrei.
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Unterstützung bei der Kostenerstattung: Bei Bedarf helfen wir Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherung – damit Fragen zur Kostenübernahme schnell und reibungslos geklärt werden können.
Zusatzversicherungen
Wenn Sie über eine zahnärztliche Zusatzversicherung verfügen, empfiehlt es sich ebenfalls, den vollständigen Heil- und Kostenplan inklusive der prothetischen Versorgung, welche immer bei Ihrem Hauszahnarzt erfolgt, vorab zur Prüfung einzureichen. So erhalten Sie eine verbindliche Auskunft über die Erstattung und können Ihre Entscheidung fundiert treffen.
Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe
Bei privat oder beihilfeberechtigten Patientinnen und Patienten empfehlen wir grundsätzlich, den von uns erstellten Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen. So können Sie frühzeitig klären, welche Leistungen übernommen werden und mit welchen Eigenanteilen Sie gegebenenfalls rechnen müssen.
Auch der Heil- und Kostenplan Ihres Zahnarztes für die spätere prothetische Versorgung (z. B. Krone oder Brücke auf dem Implantat) sollte dabei mit eingereicht werden.
Erstattung durch private Krankenkassen und Beihilfe
Unsere Patienten erleben auf Grund dessen, dass wir in unseren Abrechnungen bereits mit sogenannten Faktorbegründungen arbeiten und in der Regel auf die Nutzung von sogenannten Analogpositionen verzichten, nur sehr selten Probleme mit der Kostenerstattung durch private Leistungsträger. Leider zeigen sich Krankenversicherungen aber nicht immer so kooperativ, wie es aus Ihrer Sicht wünschenswert und sachgerecht wäre. In solchen Fällen unterstützen wir Sie mit fundierten Argumenten. Unser Ziel ist es dabei stets, den Schriftwechsel für alle Beteiligten effizient zu gestalten und zeitnah zu einer Lösung zu gelangen.